FDP Petersberg: Verbesserte Kontrolle der Gemeindefinanzen

  • Bessere Kontrolle der Gemeindefinanzen durchgesetzt
  • Prof. Dr. Thomas Stegmann danke anderen Fraktionen für Unterstützung

Nach monatelangen Diskussionen und vielen Anträgen ist es nun Realität: Durch die kontinuierlichen Bestrebungen der FDP-Fraktion Petersberg, unterstützt von einzelnen Fraktionen, existiert nun in Petersberg eine „Betragliche Wertgrenze“! Dies bedeutet, dass der Gemeindevorstand nur noch Investitionen bis 500.000 EUR ohne Beteiligung der Gemeindevertretung tätigen darf; bei allen über 500.000 EUR hinausgehenden Investitionen ist vor der Umsetzung zwingend die Gemeindevertretung zu informieren, die dann genehmigen oder ablehnen kann; dies beschloss die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit am 26.01.2023.

Prof. Dr. Thomas Stegmann, Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion in Petersberg, zeigte sich erfreut: „Endlich wird auch in Petersberg dem § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Rechnung getragen: bei allen vom Gemeindevorstand geplanten größeren Investitionsvorhaben ist nunmehr vorab die Gemeindevertretung zu beteiligen und zu informieren; Investitionen in Höhe von mindestens 1,15 Mio EUR, z. B. für den vom Gemeindevorstand geplanten Bau einer Atemschutzwerkstatt, sind in Zukunft nur noch nach Beteiligung der Gemeindevertretung möglich.“
Dies diene, so Prof. Stegmann weiter, auch dem grundsätzlichen Auftrag einer Gemeindevertretung nach § 9 HGO: Die Gemeindevertretung „ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.“

Prof. Stegmann dankte auch den anderen Fraktionen in der Gemeindevertretung, besonders der Fraktion „DieLINKE.Offene Liste“, die diese nun erfolgreiche Einführung der Wertgrenze in Petersberg unterstützt haben.