Freie Demokraten: 15 Kilometer-Regel in Fulda aufheben

19.01.2021

Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden

Mario Klotzsche, Kreisvorsitzender der Freien Demokraten und Vorsitzender der Fraktion im Kreistag: „Am letzten Freitag hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Rahmen eines Eilverfahrens die im Landkreis Limburg-Weilburg geltende 15 Kilometer-Regel zur Begrenzung ‚tagestouristischer Ausflüge‘ aufgehoben. Genau diese Regel gilt bis heute auch im Landkreis Fulda. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden lobt zwar, dass der Landkreis Fulda, im Gegensatz zum Landkreis Limburg-Weilburg auf der Webseite Auslegungshinweise für die Bürgerinnen und Bürger macht, weist aber auch darauf hin, dass die unterschiedlichen Auslegungen der Landesverordnung in den Landkreisen zeige, dass die Regelungen zu unbestimmt sind.“

„Insbesondere bleibe unklar, was ‚tagestouristische Ausflüge‘ eigentlich sind. Das Verwaltungsgericht äußert ‚erhebliche Zweifel‘, ob die Beschränkung Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge ein ‚geeignetes Mittel‘ sind, um das Ziel, die Senkung der Infektionszahlen, zu erreichen.“

Klotzsche weiter: „Landesregierungen und Behörden können nicht machen, was sie wollen. Sie müssen aufzeigen, dass die gewählten Mittel angemessen und zielführend sind. Das sind Prinzipen des Rechtsstaates. Aktionismus ist nicht akzeptabel.“

„Wir haben die 15-Kilometer-Regel letzte Woche als ‚grundfalsch‘ kritisiert. Es geht nicht, dass per Verordnung oder Allgemeinverfügung im Grundgesetz verankerte Grundrechte ohne weitere Prüfung oder Abwägung de facto außer Kraft gesetzt werden. Wenn wir verhindern wollen, dass zu viele Besucher aus dem Rhein-Main- Gebiet zum Schlittenfahren auf die Wasserkuppe fahren, dann könnte man ein zeitlich befristetet Betretungsverbot für die Wasserkuppe aussprechen. Pauschale, unangemessene Maßnahmen, die alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis treffen, darf es aber nicht geben. Hier schießt die Landesregierung erneut über das Ziel hinaus. Beim Thema ‚Übernachtungsverbot‘ sind Entscheidungen der Ministerpräsidenten auch schon vor Gericht gestoppt wurden.“

„Mit falschen und gerichtlich unhaltbaren Maßnahmen gefährdet die Landesregierung die Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger in der Coronakrise. Im März und April waren wir in Deutschland erfolgreich, weil die Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen verstanden haben. Dieses Vertrauen darf nicht verspielt werden.“

„Ich erwarte, dass nun auch im Landkreis Fulda die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden umgesetzt wird, denn Verstöße gegen die unzulässige 15-Kilometer–Regel werden mit einem hohen Bußgeld geahndet.“

„Die Verantwortung für diese Schwierigkeiten tragen nicht die Landkreise, sondern ausschließlich die Landesregierung, denn sie hat die Landräte gezwungen, die 15- Kilometer-Regel zu erlassen.“

Klotzsche abschließend: „Bemerkenswert ist, dass der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Hering unsere Kritik als ‚infam‘ und unmoralisch bezeichnete. Nun zeigen nicht nur Rechtsgutachten, sondern auch gerichtliche Entscheidungen, dass unsere Kritik zulässig und notwendig war. Trotz Wahlkampfs sollte Herr Hering seine Tonlage besser im Griff haben.“