Petersberger FDP kritisiert geplante Änderung der HGO

16.12.2024

Petersberg| Unter der Überschrift „Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften“ plant die CDU/SPD-Koalition in Wiesbaden Veränderungen in der HGO. Daran gibt es Kritik von der Petersberger FDP, die fürchtet, dass es durch die Änderungen insbesondere bei Wahlen zu Nachteilen für kleinere Parteien/Wählergruppen/Fraktionen in den Gemeindeparlamenten kommen wird.

Zentral sei dabei der Wechsel vom bisher praktizierten und bewährten Hare/Niemeyer-Verfahren zum d’Hondtschen-Sitzzuteilungsverfahren, das zwar bundesweit akzeptiert sei, aber kleinere Parteien wesentlich benachteilige. „Der hessische Innenminister behauptet zwar zur Begründung dieser Änderung, es solle eine „Zersplitterung der Kommunalvertretungen“ verhindert werden, kann sich diesbezüglich jedoch nur auf ganz wenige Beispiele berufen, zum Beispiel in der Stadt Frankfurt am Main – und ohne eine umfassende Datenerhebung vorweisen zu können“, kritisiert die Petersberger FDP in einer Pressemitteilung: „Hierzu stellen wir fest: 1. ‚Vielfalt‘ in kommunalen Parlamenten wird als ‚Zersplitterung‘ bezeichnet. 2. Vielfalt in der Demokratie bedeutet für uns als FDP die Anerkennung und Förderung von Vielfalt an Meinungen, Interessen und sozialen Gruppen in der Gesellschaft – die respektiert werden sollten. 3. Letztlich stellt dieser Vorstoß der großen Koalition in Wiesbaden einen Angriff auf die Pluralität in unserem Land dar.“

Weiter führt die FDP aus, dass sich auch der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) geäußert und festgestellt habe: Das Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer sei in den Kommunen bestens bekannt und habe sich bewährt; auch müssten in den Kommunen die Programme der Ekom 21 entsprechend verändert werden – mit erheblichen Kosten für die Kommunen; nach Einschätzung des HSGB sei eine Umstellung bis zu den nächsten Kommunalwahlen (Frühjahr 2026) nicht umsetzbar. Zusammenfassend fordert die FDP Petersberg die Landesregierung auf, von einer Veränderung der bestehenden HGO Abstand zu nehmen – im Interesse einer demokratischen Vielfalt in den hessischen Kommunen.