Helge Mühr fordert: Stadt Fulda soll gescholtenes Gewerbe von der Steuer befreien

Der zweite Lockdown in diesem Jahr trifft erneut vor allem die Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen, die Veranstaltungsbranche, die Hotellerie und Soloselbstständige wie Künstler. Nur diese direkt Betroffenen bekommen aktuell die November-Hilfe. Doch alle Firmen, die indirekt betroffen sind, die also nicht schließen mussten, deren Geschäfte aber dennoch massiv leiden, gehen leer aus. Zum zweiten Mal in diesem Jahr sind nun die Gastronomen gezwungen, ihre Türen zu schließen. Um ein großes Restaurantsterben zu verhindern, hat die Bundesregierung versprochen, 75 Prozent des Einnahmeausfalls im November und Dezember zu erstatten.

Das mag auf den ersten Blick nach viel aussehen, jedoch nach Abzug der Umsatzsteuer, bisher in Anspruch genommener Förderleistungen und der Gebühr für den Steuerberater verbleiben beim Antragsteller nur noch rund 25 Prozent. Davon müssen dann wiederum alle Rechnungen und laufende Kosten bezahlt werden. „Wenn auch der Dezember als gemeinhin umsatzstarker Monat wegfällt, war es das für viele“, erklärt Helge Mühr, Fraktionsvize der Fuldaer FDP Fraktion. Doch selbst diejenigen, die noch geöffnet haben dürfen, stoßen finanziell an ihre Grenzen. Denn auch der innerstädtische Einzelhändler hat in der ersten November-Woche einen schmerzhaften Rückgang der Kundenzahlen und damit deutlich sinkende Umsätze verzeichnet, so eine aktuelle HDE-Trendumfrage.

Unternehmensverbände fordern deshalb auch Einzelhändler ins Nothilfeprogramm aufzunehmen. Das Taxigewerbe oder die Reisewirtschaft haben ebenfalls geklagt, dass vielen ihrer Firmen ohne November-Hilfe die Insolvenz droht. Solange der Staat nicht die Firmen für seine von ihm getroffenen Maßnahmen entschädigt, müssen wir ein kommunales Mittel der Nothilfe anbieten. Hier hat die FDP im Stadtparlament bereits die notwendigen Weichen für die Ausweitung der Außengastronomie und eine Stundung der Sondernutzungsgebühren gestellt. Dies muss allerdings auch für 2021 gelten. Für die Liberalen stellt sich allerdings die Frage, warum man den Gastronomen vorschreibt, in welchen Monaten sie außen öffnen dürfen. Dies sollte die Stadt für 2021 komplett freigeben.

Als letztes kommunales Mittel bleibt nur noch am Rad der Gewerbesteuer zu drehen. „Damit den betroffenen Branchen auch wirkungsvoll geholfen wird, müssen die durch die Verordnungen in Not geratenen Firmen für 2021 von der Gewerbesteuer befreit werden. Zumindest müssen die Vorauszahlungen ausgesetzt oder zurückgezahlt werden. Das bringt Liquidität und die ist bitter nötig. Denn es muss das oberste Ziel sein, die Liquidität der Gewerbetreibenden zu wahren, drohende Insolvenzen zu vermeiden und dem Verlust von Arbeitsplätzen entgegenzuwirken“, fordert Mühr.

Die Änderungen bei den Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sind kaum geeignete Maßnahmen der Entlastung. Hier verzichtet der Staat lediglich auf Zinsen und verschiebt Maßnahmen ins nächste Jahr. „Wenn wir hier nicht aktiv werden, wird unsere regionale Wirtschaft spürbar an Substanz und sichtbar an Attraktivität verlieren“, so Mühr abschließend.